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Für Gemeinden über 5000 Einwohner gelten neue Regeln zur Informationsweitergabe

Frage: Herr Pressl, das neue Informationsfreiheitsgesetz löst das bisherige Amtsgeheimnis ab und tritt mit 1. September 2025 in Kraft. Was bedeutet das für die Gemeinden?

Johannes Pressl: Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bringt die von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern seit Jahrzehnten praktizierte und gelebte Transparenz nun auch per Gesetz in unsere Rathäuser. Damit wird Transparenz noch mehr gefördert, aber vor allem wird es das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Verwaltungen noch mehr stärken. Wir in den Gemeinden haben nichts zu verbergen. Ich sehe das neue Gesetz deshalb auch als Chance, dass wir unsere Arbeit noch nachvollziehbarer machen.

Frage: Welche konkreten Vorteile bringt das Gesetz für die Gemeinden und Ihre Bürgerinnen und Bürger?

Johannes Pressl: Die proaktive Bereitstellung von Informationen macht unsere Arbeit noch transparenter. Die Bevölkerung bekommt damit einen leichteren Zugang zu relevanten Daten in der Gemeinde und kann auch Entscheidungen der Gemeindeverwaltung besser nachvollziehen. Und wer Gemeindearbeit versteht, der wird sich auch eher beteiligen, einbringen und selbst aktiv werden.   Ich bin sicher, dass wir Bürgerbeteiligung mit dem neuen Gesetz auch zusätzlich anspornen und mehr Vertrauen in die Gemeindeverwaltung schaffen.

Frage: Was ist der genaue gesetzliche Rahmen, der jetzt gilt. Was „müssen“ die Gemeinden tun?

Johannes Pressl: Die Gemeinden ab 5000 Einwohner sind verpflichtet, ab 1. September „Informationen von allgemeinem Interesse“ – also z.B. Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter, Studien, Gutachten, Umfragen oder Verträge, die ab Inkrafttreten des Gesetzes entstehen, proaktiv in dem neu einzurichtenden Informationsregister data.gv.at zu veröffentlichen. Wenn eine Information z.B. die nationale Sicherheit gefährdet, oder gegen das Recht auf Datenschutz verstößt, darf sie nicht veröffentlicht werden. Gleichzeitig haben Gemeinden im Zuge der passiven Informationspflicht die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu amtlichen oder unternehmerischen Informationen einer Gemeinde zu geben, und zwar schriftlich, mündlich oder telefonisch im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes. Missbräuchliche Anträge müssen nicht beantwortet werden, auch um die Verwaltung nicht lahm zu legen. Gemeinden haben für die Informationserteilung vier Wochen Zeit, in heiklen Fragen ist eine Fristerstreckung möglich. Gemeinden unter 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen.

Wie können Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das neue Gesetz in ihrer täglichen Arbeit umsetzen?

Johannes Pressl: Ich glaube, das Gesetz wird auch Ansporn sein, neue Medienkanäle mit wichtigen Informationen zu „bespielen“. Ich seh´s nicht nur als Informationspflicht, sondern auch als Impuls, dass wir noch kreativer als bisher täglich unsere Bürgerinnen und Bürger bei unserer „Informationsarbeit“ mitnehmen.

Frage: Welche Herausforderungen gibt es, die Gemeinden bei der Umsetzung des Gesetzes beachten müssen?

Johannes Pressl: Eine große Herausforderung ist sicherlich der Datenschutz und der Schutz sensibler Informationen. Hier gilt es eine Balance zwischen Transparenz und dem Schutz personenbezogener Daten zu wahren. Zudem wird es rechtliche Unterstützungen für Gemeinden in dem Bereich brauchen, weil gerade die Abwägung was freizugeben ist oder nicht für kleinere Gemeinden eine besondere Herausforderung darstellt. Wir werden deswegen auch weiter fordern, dass in der Gesetzesauslegung klar und eindeutig definiert wird, welche Daten aktiv zu veröffentlichen sind und welche nicht. Je klarer die Regelungen, umso einfacher und unbürokratischer kann das neue Gesetz umgesetzt werden.

Wie können sich Gemeinden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes vorbereiten?

Johannes Pressl: Damit alle am Gemeindeamt genau wissen, was zu tun ist, laufen die Schulungen und Webinare zum IFG in allen Bundesländern bereits auf Hochtouren. Gleichzeitig gibt es einen Leitfaden auf unserer Homepage www.ifg-gemeindeinfo.at sowie Schulungsunterlagen zum neuen IFG zum Download. Auch wird es eine eigene durch einen Rechtsanwalt betreute Anlaufstelle geben, der sich mit rechtlichen Fragen zum IFG befassen wird. Und darüber hinaus werden wir über gemeinderelevante Medien (wie z.B. Kommunal, Landesverbandszeitungen, kommunalnet.at, Gemeindebund-Newsletter) auch weiterhin laufend über das neue IFG, Schulungen und Neuerungen berichten. Gemeinden sollten auch nicht zögern, bei Fragen den jeweiligen Landesverband bzw. den Österreichischen Gemeindebund zu kontaktieren.

©Jürg Christandl
©Jürg Christandl