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FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Fragen werden laufend ergänzt…

1. Worum geht es bei der sogenannten „Informationsfreiheit“ eigentlich?

2. Ab wann gelten die neuen Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes?

3. Was ist unter „Information“ zu verstehen?

4. Was ist unter „Informationen von allgemeinem Interesse“ zu verstehen?

5. Was gilt für am 1. September 2025 anhängige Verfahren nach den bisherigen Auskunftspflichtgesetzen?

6. Was meint „proaktive Informationspflicht“?

7. Sind die im Gesetz angeführten „Informationen von allgemeinem Interesse“ abschließend aufgezählt?

8. Wer ist nach dem Gesetz zur „proaktiven Informationspflicht“ verpflichtet?

9. Ist jede Gemeinde in Österreich verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen, also „proaktiv“ zu informieren?

10. Woraus ergibt sich die „Grenze“ von 5.000 Einwohnern?

11. Gilt für Gemeindeverbände die Grenze von 5.000 Einwohner?

12. Dürfen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner, obwohl sie von der allgemeinen proaktiven Informationspflicht gesetzlich ausgenommen sind, trotzdem proaktiv veröffentlichen?

13. Was gilt, wenn eine Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohner freiwillig Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlicht?

14. Wie werden Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlicht und bereitgehalten?

15. Sind abgeschlossene Verträge „proaktiv“ zu veröffentlichen?

16. Ist der festgelegte Schwellenwert für Verträge von € 100.000 exklusive oder inklusive Umsatzsteuer zu verstehen?

17. Der Gemeinderat beschließt den Kauf/Verkauf eines Grundstücks. Für die Gemeinde besteht aufgrund der Einwohnerzahl grundsätzlich „proaktive Informationspflicht“. Muss der Kaufvertrag proaktiv veröffentlicht werden?

18. Ist für die Veröffentlichung von Flächenwidmungsunterlagen ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich? Muss dafür eine eigene Gemeinderatssitzung einberufen werden, wenn der reguläre Sitzungstermin nicht innerhalb der Frist liegt?

19. Wer ist zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse zuständig?

20. Wenn von einer Information von allgemeinem Interesse identische Kopien vorhanden sind, welche Version ist zu veröffentlichen?

21. Gilt die „proaktive Informationspflicht“ für Informationen von allgemeinem Interesse auch für solche Informationen, die vor dem 1. September 2025 entstanden sind?

22. Die begehrte Information ist nicht vorhanden und müsste erst recherchiert werden. Besteht eine Verpflichtung hierzu?

23. Zu welchem Zeitpunkt muss die Information vorhanden sein?

24. Können auch zukünftig entstehende Informationen begehrt werden?

25. Wer ist zur Gewährung des Zugangs zu Informationen auf Antrag zuständig?

26. Muss bei einem Informationsbegehren zu einer vom Gemeinderat beschlossenen Auftragserteilung – etwa für ein Bauprojekt – eine Gemeinderatssitzung einberufen werden, um das Begehren zu beantworten?

27. Muss ein Informationsbegehren an den Gemeinderat zwingend in einer Sitzung behandelt werden, bevor es allenfalls beantwortet wird? Wie ist dabei die Frist von vier Wochen einzuhalten?

28. Mit einem Informationsbegehren („Zugang zu Informationen auf Antrag“) wird um Bekanntgabe von Informationen aus einem Bauakt ersucht. Dürfen diese Informationen erteilt werden?

29. In welcher Form kann das Informationsbegehren („Zugang zu Informationen auf Antrag“) gestellt werden?

30. Es wird ein Informationsbegehren an ein Organ einer Gemeinde gestellt. Welche Verfahrensvorschriften kommen zur Anwendung?

31. Muss eine Gemeinde Auskunft über den Einkauf von Reinigungsmitteln geben?

32. Der Gemeinderat beschließt den Kauf/Verkauf eines Grundstücks. Mit einem Informationsbegehren („Zugang zu Informationen auf Antrag“) wird um Bekanntgabe des Käufers/Verkäufers sowie des Kaufpreises ersucht. Dürfen diese Informationen erteilt werden?

33. Aus dem Antrag geht der Inhalt oder der Umfang der beantragten Information nicht ausreichend klar hervor. Wie ist damit umzugehen?

34. Besteht eine Verpflichtung für Gemeindemitarbeiter oder den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin, Bürger aktiv auf die Möglichkeit eines förmlichen Informationsbegehrens hinzuweisen, wenn diese eine Auskunft wünschen?

35. Binnen welcher Frist ist die Information zu erteilen?

36. Welche Frist gilt, wenn die begehrte Information der Geheimhaltung unterliegt?

37. Kann die Frist zur Erteilung der Information verlängert werden?

38. In welcher Form ist die Information zu erteilen bzw. die Nichtgewährung des Zugangs zur Information mitzuteilen?

39. Die begehrte Information ist bereits veröffentlicht. Ist der Zugang zur Information noch einmal auf Antrag zu gewähren?

40. Der Zugang zur Information („Zugang zu Informationen auf Antrag“) wurde nicht gewährt. In welcher Form wird darüber entschieden?

41. Der Zugang zur Information („Zugang zu Informationen auf Antrag“) wurde nach schriftlichem Antrag auf Bescheiderlassung mit Bescheid abgewiesen. Hat der Antragsteller gegen diesen Bescheid ein Rechtsmittel?

42. Der Zugang zur Information („Zugang zu Informationen auf Antrag“) wurde nicht gewährt. Der Informationswerber stellte einen schriftlichen Antrag hierüber einen Bescheid zu erlassen. Das informationspflichtige Organ erlässt diesen Bescheid jedoch binnen der gesetzlichen Frist nicht. Hat der Antragsteller dagegen ein Rechtsmittel?

43. Welchen Beschränkungen unterliegen die Empfänger von Informationen auf Grundlage des IFG?

44. Ist die Informationserteilung kostenfrei oder müssen Gebühren vorgeschrieben werden?

45. Welche Informationen unterliegen der Geheimhaltung?

46. Gelten die verfassungsgesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen nur für die „proaktive Informationspflicht“?

47. Inwieweit sind die Geheimhaltungsbestimmungen zu beachten?

48. Muss das informationspflichtige Organ die Weitergabe von Informationen unterlassen, wenn sich die betroffene Person im Zuge der Anhörung dagegen ausspricht?

49. Gilt das Recht auf Zugang zu Informationen auch gegenüber Unternehmungen der „öffentlichen Hand“?

50. Was sind sogenannte „Private Informationspflichtige“?

51. Gilt die „proaktive Informationspflicht“ für Informationen von allgemeinem Interesse auch für sogenannte „Private Informationspflichtige?“

52. Ist das IFG auf börsennotierte Unternehmungen der „Öffentlichen Hand“ anzuwenden?

53. Gibt es bei einem Informationsbegehren („Zugang zu Informationen auf Antrag“) an „Private Informationspflichtige“ besondere Verfahrensbestimmungen?

54. Es wird ein Informationsbegehren („Zugang zu Informationen auf Antrag“) an einen „Privaten Informationspflichtigen“ gestellt. In welcher Form ist diese Information zu erteilen? Muss ein Bescheid erstellt werden?

55. Es wird ein Informationsbegehren („Zugang zu Informationen auf Antrag“) an einen „Privaten Informationspflichtigen“ gestellt. Die begehrte Information ist bereits veröffentlicht. Ist der Zugang zur Information noch einmal auf Antrag zu gewähren?

56. Sind bei einem Informationsbegehren („Zugang zu Informationen auf Antrag“) an „Private Informationspflichtige“ Geheimhaltungsbestimmungen zu beachten?

57. Es wird ein Informationsbegehren („Zugang zu Informationen auf Antrag“) an einen „Privaten Informationspflichtigen“ gestellt. Es besteht Geheimhaltung. Der Zugang zur Information wird nicht gewährt. In welcher Form wird darüber entschieden? Muss ein Bescheid erstellt werden?

War die gesuchte Antwort nicht dabei?

Wenden Sie sich direkt an unseren IFG-Konsulenten Rechtsanwalt
Dr. Rainer Parz.