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9. Dürfen Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner, obwohl sie von der allgemeinen proaktiven Informationspflicht gesetzlich ausgenommen sind, trotzdem proaktiv veröffentlichen?

Ja. „Kleineren“ Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern bleibt es unbenommen, solche Informationen von allgemeinem Interesse trotzdem freiwillig zu veröffentlichen.