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33. Der Zugang zur Information („Zugang zu Informationen auf Antrag“) wurde nicht gewährt. Der Informationswerber stellte einen schriftlichen Antrag hierüber einen Bescheid zu erlassen. Das informationspflichtige Organ erlässt diesen Bescheid jedoch binnen der gesetzlichen Frist nicht. Hat der Antragsteller dagegen ein Rechtsmittel?

Der Antragsteller kann sich mittels Säumnisbeschwerde an das jeweils zuständige Verwaltungsgericht wenden. In einem Säumnisfall ist die Möglichkeit der Nachholung des Bescheides (§ 16 VwGVG) mangels Aussicht auf Erfolg und zur Straffung des Verfahrens ausgeschlossen.