30. Es wird ein Informationsbegehren an ein Organ einer Gemeinde gestellt. Welche Verfahrensvorschriften kommen zur Anwendung?

Das Verfahren über einen Antrag auf Information ist ein behördliches Verfahren gemäß Artikel I Absatz 2 Z 1 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 – EGVG. Bereits die Informationserteilung ist eine behördliche Aufgabe. Damit kommen, soweit im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) selbst nichts anderes bestimmt ist, die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) zur Anwendung, unter anderem betreffend Vertretung, Niederschriften, Aktenvermerke, Ladungen, Zustellungen, Fristenberechnung und Bescheide. Für Informationsbegehren an „Private Informationspflichtige“ gelten gesonderte Bestimmungen.