Sind von einer Information identische Kopien vorhanden, so ist nur die Referenzversion, von der die Kopien abgeleitet sind, zu veröffentlichen.
Die in Kopien mehrfach vorhandene Information soll daher nicht mehrfach in das Informationsregister eingespeist werden. Dies gilt auch im Fall mehrerer Stellen, die über die Information verfügen: Es genügt, dass die erste, über die Information verfügende informationspflichtige Stelle diese veröffentlicht; die folgenden, damit (in der Regel in Kopie) ebenfalls befassten Informationspflichtigen sollen diese nicht noch einmal in das Register einspeisen müssen.