Skip to content

12. Die begehrte Information ist nicht vorhanden und müsste erst recherchiert werden. Besteht eine Verpflichtung hierzu?

Die Information muss bereits vorhanden und verfügbar sein (Im Sinn der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Artikel 10 der Menschenrechtskonvention muss die Information ‚ready and available‘ sein).

Informationen beziehen sich auf bereits bekannte Tatsachen und müssen nicht erst erhoben, recherchiert, gesondert aufbereitet oder erläutert werden.