11. Gilt für Gemeindeverbände die Grenze von 5.000 Einwohner?

Nein. Alle Gemeindeverbände unterliegen der proaktiven Informationspflicht und dem IFG, unabhängig davon, wie viele Einwohner die jeweiligen Mitgliedsgemeinden haben.

Die ursprünglich in der Regierungsvorlage enthaltene Ausnahme von der proaktiven Informationspflicht für Gemeindeverbände unter 5.000 Einwohnern ist im Begutachtungsverfahren entfallen, sodass Gemeindeverbände, unabhängig davon, wie viele Gemeinden einen Gemeindeverband bilden und auch unabhängig davon, wie viele Einwohner dieser Gemeindeverband haben sollte, dem IFG unterliegen.