10. Woraus ergibt sich die „Grenze“ von 5.000 Einwohnern?

Die Einwohnerzahl von 5.000 als „Grenze“ richtet sich nach den Hauptwohnsitzen entsprechend dem Ergebnis der letzten Volkszählung, das im Bundesgesetzblatt kundzumachen ist. Dies ist zuletzt im Bundesgesetzblatt Teil II 142/2023 für die Volkszählung zum Stichtag 31.10.2021 am 8.5.2023 erfolgt.

Nebenwohnsitze bleiben zur Ermittlung dieser Grenze unberücksichtigt.