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1. Worum geht es bei der sogenannten „Informationsfreiheit“ eigentlich?

Staatliches Handeln soll transparenter und offener gestaltet werden. Gesetzliche Bestimmungen, die ein Recht auf Information gegenüber dem Staat garantieren, bestehen in über 90 Staaten. Auch im EU-Recht ist ein Recht auf Zugang zu Dokumenten der Europäischen Union normiert.

Hierzu werden die bisherigen verfassungsgesetzlichen Bestimmungen betreffend die Amtsverschwiegenheit und die Auskunftspflicht der Verwaltung aufgehoben.

An ihre Stelle treten eine verfassungsgesetzliche Pflicht zur aktiven Informationsveröffentlichung („proaktive Informationspflicht“)

und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht (Grundrecht) für jedermann auf Zugang zu staatlichen und bestimmten unternehmerischen Informationen („Zugang zu Informationen auf Antrag“). Ausnahmen von der Informationspflicht sollen ausschließlich zur erforderlichen Wahrung bestimmter gewichtiger öffentlicher und berechtigter überwiegender privater Interessen (insbesondere des Grundrechts auf Datenschutz) gelten.