Skip to content

55. Es wird ein Informationsbegehren („Zugang zu Informationen auf Antrag“) an einen „Privaten Informationspflichtigen“ gestellt. Die begehrte Information ist bereits veröffentlicht. Ist der Zugang zur Information noch einmal auf Antrag zu gewähren?

Die Verweisung auf bereits veröffentlichte oder auf anderem Weg einfacher zugängliche Informationen ist auch für „Private Informationspflichtige“ zulässig.