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50. Was sind sogenannte „Private Informationspflichtige“?

„Private Informationspflichtige“ sind Stiftungen, Fonds, Anstalten und bestimmte Unternehmungen (Unternehmungen, woran die öffentliche Hand mit mindestens 50% beteiligt bzw. die von dieser beherrscht werden), die zwar der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen, nicht aber mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung oder der Landesverwaltung (Besorgung von Verwaltungsaufgaben) betraut sind.